Abnahme Meines Handys
Haben Lehrer bzw. die Schulleitung das recht dir dein Handy abzunehmen (aus der Tasche oder Hosentasche zunehmen)??
NEIN das haben sie nicht!!
die Ausnahme ist : die Schulleitung darf es dir nicht aus der Hand nehmen bzw. sie darf dich bitten ihnen das Handy aus zuhändigen bzw. es ihnen zugeben.
wen du dies nicht tut...zb. darf dir keiner dein Handy aus der Hosentasche nehmen.
den das ist widerrechtliches Aneignen von Gegenständen.(Es ist kein Diebstahl sondern: Unterschlagung im Sinne des
§ 246 Abs. 2 StGB! // *)
denn das Handy gehört euch und es darf euch biss auf von dem Eltern nicht abgenomen werden
wen euer Handy ein kassiert wird muss es am ende des Schultages zurück geben werden!!
und darf nicht weiter festgehalten werden.
die Schulleitung kann innerhalb des selben Tages die Eltern kommen lassen.
nach diesem tag muss das Handy wieder nach hause (z..b. mit einem Brief an die Elten. diesen Brief z.b. von den Eltern unterschreiben lassen.)
Du darfst das Handy immer mit nehmen auch wen ein Handy verbot gilt musst dieses aber aushaben
Euer Handy darf euch auch nicht weggenommen Werden wen ihr nur mal kurz auf die Uhr kuckt solange ihr damit nicht spielt oder sonst was macht.
*§ 246
Unterschlagung
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.
2013 geschrieben von Christian/e. b , (Name geändert) Mitglied seit 2012
http://www.nrw-news-1.de.be
Fragen an:
E-mail: [email protected]
(alle angaben ohne Gewähr)
(Admin: bite entschuldigt die kleinen Rechtschreibfehler. Wir haben nur so viel zutun das wir nicht alle texte durch sehen können.)
NEIN das haben sie nicht!!
die Ausnahme ist : die Schulleitung darf es dir nicht aus der Hand nehmen bzw. sie darf dich bitten ihnen das Handy aus zuhändigen bzw. es ihnen zugeben.
wen du dies nicht tut...zb. darf dir keiner dein Handy aus der Hosentasche nehmen.
den das ist widerrechtliches Aneignen von Gegenständen.(Es ist kein Diebstahl sondern: Unterschlagung im Sinne des
§ 246 Abs. 2 StGB! // *)
denn das Handy gehört euch und es darf euch biss auf von dem Eltern nicht abgenomen werden
wen euer Handy ein kassiert wird muss es am ende des Schultages zurück geben werden!!
und darf nicht weiter festgehalten werden.
die Schulleitung kann innerhalb des selben Tages die Eltern kommen lassen.
nach diesem tag muss das Handy wieder nach hause (z..b. mit einem Brief an die Elten. diesen Brief z.b. von den Eltern unterschreiben lassen.)
Du darfst das Handy immer mit nehmen auch wen ein Handy verbot gilt musst dieses aber aushaben
Euer Handy darf euch auch nicht weggenommen Werden wen ihr nur mal kurz auf die Uhr kuckt solange ihr damit nicht spielt oder sonst was macht.
*§ 246
Unterschlagung
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.
2013 geschrieben von Christian/e. b , (Name geändert) Mitglied seit 2012
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(alle angaben ohne Gewähr)
(Admin: bite entschuldigt die kleinen Rechtschreibfehler. Wir haben nur so viel zutun das wir nicht alle texte durch sehen können.)